Allgemeine Krankengymnastik KG
Historie
- Im 18. Jahrhundert entwickelte ein schwedischer Sportlehrer aus Übungen für den Körper eine gezielte therapeutische Gymnastik.
- Im 19. Jahrhundert kam die Anwendung von Heilbädern, Wasseranwendung, Wassergymnastik und Gesundheitserziehung etc. (Sebastian Kneipp, der Vater der Hydrotherapie) wieder zur Beliebtheit.
- Anfang des 20. Jahrhunderts brachte ein Berliner Arzt die "schwedische Heilgymnastik" (J. P. Ling) nach Deutschland und nannte diesen Beruf Gymnastiker.
- Durch die Kriege und Arbeitsunfälle stieg der Bedarf an Behandlungen der Krankengymnastik immer weiter und griff verschiedenste Gebiete der Medizin sowie Chirurgie und Neurochirurgie auf.
Über Allgemeine Krankengymnastik
Die Krankengymnastik beinhaltet verschiedene in der Physiotherapie angewandte Behandlungsmethoden und -techniken. Zu Beginn der Behandlungsserie wird eine physiotherapeutische Untersuchung durchgeführt, bei der Funktionsstörungen des Stoffwechsels, der Durchblutung, der Koordination, der Kraft, der Beweglichkeit, der Statik sowie Schmerzen ermittelt werden. Aus den gewonnenen Erkenntnissen wird ein gezielter und an die individuellen Bedürfnisse des Patienten angepasster Therapieplan erstellt. Dieser hat zum Ziel, die Selbstständigkeit des Patienten in seinem sozialen Umfeld nach einer Verletzung oder Erkrankung wiederherzustellen oder zu erhalten.
Hauptanwendungsgebiete
Es gibt je nach Erkrankung oder Grad der Erkrankung verschiedene Techniken und Anwendungen. In unserer Praxis behandeln wir hauptsächlich Patienten aus orthopädisch- chirurgischen Bereichen. Wir unterscheiden dabei akute und chronische Verläufe.
Akut
- Unterstützung der optimalen Wundheilung
- schnellstmögliche Funktionsherstellung
- Behandlung / Vermeidung von Komplikationen während des Heilungsverlaufes
Chronisch
- Ermittlung des Status Quo bzw. Erstellung des Befundes nach ICF
- Erstellung eines individuellen Therapieplans
- aktive / passive / interdisziplinäre Behandlung und Coaching
Behandlungskosten
- Sie sind gesetzlich krankenversichert und haben eine Verordnung von Ihrem Arzt erhalten. Ihre Krankenkasse trägt die Kosten der Behandlung, Sie müssen anteilig eine Zuzahlung leisten.
- Sie sind privat krankenversichert und haben eine Verordnung von Ihrem Arzt. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie zur Erstattung bei Ihrer Versicherung einreichen.